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SEGWAY – Ein smarter Elektroroller ganz offiziell und unbürokratisch auf deutschen Straßen
Nach einem langwierigen Zulassungsmarathon ist es geschafft!!!
Der kultige Elektro-Roller SEGWAY darf jetzt ohne umfangreiches
Ausnahmeverfahren auf deutschen Straßen fahren. Die Verordnung
über die Zulassung von „elektronischen
Mobilitätshilfen“, hat am10. Juli den Bundesrat passiert. Am
24. Juli wurde diese Verordnung im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht und tritt einen Tag nach der Veröffentlichung
in Kraft. Damit dürfen die Straßenversionen des SEGWAY
Personal Transporter (i2 und HT) ab dem 25. Juli 2009 offiziell am
öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Die bundesweite Regelung gilt für die Benutzung von Radwegen und
Straßen (wenn keine Radwege vorhanden), die nicht Bundes-,
Landes- oder Kreisstraßen sind. In Einzelfällen wird auch
die Nutzung anderer Verkehrsflächen z. B. für
Stadtführungen per Ausnahmegenehmigung erlaubt. Formale
Voraussetzungen für einen ungehinderten Fahrspaß sind ein
Mofa-Führerschein sowie eine nachweisbare Haftpflichtversicherung.